Glossar-Eintrag

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die fast jede deutsche Gemeinde für das Halten eines Hundes erhebt. Rechtsgrundlage ist das jeweilige Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes.
Höhe: stark unterschiedlich, von 0 € (Bayreuth, einige Landgemeinden) bis 200 € pro Jahr (Mainz, Düsseldorf) für den ersten Hund. Zweithunde sind meist deutlich teurer; „Listenhunde“ werden mit Strafsteuern bis 1.000 € pro Jahr belegt. Doodles gelten nirgends als Listenhund.
Anmeldung: in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Hundekauf bei der Stadt oder Gemeinde, oft auch online. Eine Steuermarke wird ausgegeben, die der Hund am Halsband tragen muss. Wer nicht anmeldet, riskiert Bußgelder bis 5.000 €.
Beispiel
In München zahlst du 100 € Hundesteuer pro Jahr für deinen Mini-Goldendoodle, ziehst du 10 km weiter in eine kleine Gemeinde, sind es plötzlich 30 €. Die Steuermarke wird oft direkt am Hundehalsband mit der Adress-Kapsel kombiniert.
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