Glossar-Eintrag

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die fast jede deutsche Gemeinde für das Halten eines Hundes erhebt. Rechtsgrundlage ist das jeweilige Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes.
Höhe: stark unterschiedlich. Einzelne Gemeinden verlangen für den ersten Hund gar nichts; in den 200 größeren Städten, die der Bund der Steuerzahler 2026 verglichen hat, reicht die Spanne von 30 € (Passau) bis 186 € pro Jahr (Mainz), im Schnitt sind es 110 €. Zweithunde sind meist deutlich teurer; „Listenhunde“ werden mit Strafsteuern von teils über 1.000 € pro Jahr belegt. Doodles gelten nirgends als Listenhund.
Anmeldung: je nach Satzung meist innerhalb von zwei Wochen bis zu einem Monat nach Aufnahme des Hundes bei der Stadt oder Gemeinde, oft auch online. Eine Steuermarke wird ausgegeben, die der Hund am Halsband tragen muss. Wer nicht anmeldet, riskiert Bußgelder bis 5.000 €.
Beispiel
In München zahlst du ab 2027 144 € Hundesteuer pro Jahr für deinen Mini-Goldendoodle (bis Ende 2026: 100 €), ziehst du 10 km weiter in eine kleine Gemeinde, sind es plötzlich 30 €. Die Steuermarke wird oft direkt am Hundehalsband mit der Adress-Kapsel kombiniert.
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