Hund anmelden: Steuer, Chip, Haftpflicht und Fristen in allen Bundesländern

Person füllt am Küchentisch ein Formular aus, daneben ein Heimtierausweis, ein Bernedoodle-Welpe schaut zu

Einen Hund anmelden musst du in Deutschland immer bei deiner Stadt oder Gemeinde, und zwar für die Hundesteuer. Die Frist steht in der örtlichen Satzung und liegt je nach Ort zwischen zwei Wochen und einem Monat nach dem Einzug. In neun Bundesländern kommen Pflichten aus dem Landesrecht dazu: Mikrochip, Eintrag in ein Hunderegister oder eine Haftpflichtversicherung, teils für jeden Hund, teils nur für große.

Alle Angaben in diesem Beitrag habe ich am 2. Oktober 2026 auf den Seiten der Länder, Städte und Register nachgelesen. Landesrecht und Satzungen ändern sich; verbindlich ist, was deine Gemeinde und dein Bundesland aktuell veröffentlichen.

Hund anmelden: wo und in welcher Reihenfolge?

Hinter dem Wort „anmelden“ stecken bis zu vier verschiedene Vorgänge, die nichts miteinander zu tun haben müssen. Die Steueranmeldung geht an das Steueramt oder die Kämmerei deiner Gemeinde, in den Stadtstaaten an das Finanzamt. Die ordnungsrechtliche Anzeige oder Registrierung geht je nach Land an das Ordnungsamt oder an ein zentrales Hunderegister. Die Haftpflicht schließt du bei einem Versicherer ab. Die Registrierung der Chipnummer bei TASSO oder Findefix ist in den meisten Ländern freiwillig.

Sinnvoll ist diese Reihenfolge: Die Versicherung steht am Tag des Einzugs, weil mehrere Länder den Nachweis schon bei der Anmeldung sehen wollen. In der ersten Woche folgen die Steueranmeldung und, wo vorgeschrieben, das Hunderegister. Wer das vor dem Welpentag vorbereiten will, findet die Punkte in der Checkliste für die Doodle-Anschaffung wieder.

Diese Unterlagen brauchst du

Die Formulare unterscheiden sich von Ort zu Ort, die abgefragten Daten kaum. Leg dir vor dem Ausfüllen diese Dinge bereit:

  • Personalausweis oder Meldebescheinigung mit aktueller Adresse
  • EU-Heimtierausweis oder Impfpass mit der 15-stelligen Chipnummer
  • Angaben zum Hund: Rasse oder Mischung, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe, bei großen Hunden Schulterhöhe und Gewicht
  • Kaufvertrag oder Übernahmevertrag mit dem Datum, an dem der Hund eingezogen ist
  • Versicherungsschein der Hundehaftpflicht mit Deckungssummen und Selbstbeteiligung
  • Nachweise für eine Ermäßigung oder Befreiung, etwa der Überlassungsvertrag des Tierheims
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat

Hamburg verlangt Ausweis, Chip-Nachweis und Versicherungsunterlagen, Köln für die Steuer nur das Anmeldeformular. In Sachsen-Anhalt reicht ein unterschriebener Versicherungsantrag nicht aus, die Gemeinde will den gültigen Versicherungsschein sehen. Kommt dein Hund aus dem Tierheim oder von einem Verein, heb den Vertrag gut auf: Viele Satzungen sehen dafür eine zeitweise Befreiung vor, mehr dazu steht im Beitrag über den Doodle aus dem Tierschutz.

Hundesteuer anmelden: Fristen und Ablauf

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Jede Stadt und jede Gemeinde regelt Frist, Höhe und Verfahren in ihrer eigenen Satzung, deshalb gibt es keine bundesweite Anmeldefrist. Vier große Städte zeigen die Spannweite:

StadtFrist für die AnmeldungBesonderheit
Berlinein Monat nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen unter drei Monaten innerhalb der ersten vier LebensmonateDie Anmeldung im Hunderegister gilt zugleich als Steueranmeldung. Die Steuermarke ist seit 1. Januar 2024 abgeschafft.
Hamburgzwei Wochen nach Beginn der Haltung; Welpen bis zum Alter von drei MonatenDie Anmeldung im Hunderegister wird an das Finanzamt weitergeleitet, der Steuerbescheid kommt automatisch.
Münchenzwei Wochen nach Aufnahme oder ZuzugFür die Abmeldung gilt dieselbe Frist.
Kölnvier Wochen nach der AufnahmeDie Steueranmeldung kostet nichts; große Hunde müssen zusätzlich zum Ordnungsamt.

Nach der Anmeldung kommt der Steuerbescheid, in Berlin nach etwa vier Wochen, in Hamburg nach vier bis acht Wochen. Wo es noch eine Steuermarke gibt, gehört sie draußen sichtbar an Halsband oder Geschirr. Wie hoch die Steuer in deiner Stadt ist und welche Ermäßigungen es gibt, zeigt die Übersicht zur Hundesteuer in allen Bundesländern.

Bei Welpen lohnt ein Blick in die Satzung, weil manche Städte ihnen mehr Zeit geben. Berlin räumt für Hunde unter drei Monaten eine Frist bis zum Ende des vierten Lebensmonats ein, Hamburg bis zum Alter von drei Monaten. Wer selbst einen Wurf hat, meldet die Welpen in München vier Monate nach der Geburt an, in Köln innerhalb von vier Wochen, nachdem sie sechs Monate alt geworden sind. Ob die Steuer ab dem Einzug oder erst ab einem bestimmten Alter berechnet wird, steht ebenfalls in der Satzung.

Chip-Pflicht und Hunderegister je Bundesland

Eine bundesweite Pflicht, Hunde zu kennzeichnen und zu registrieren, gibt es bisher nicht. Das Europäische Parlament hat am 28. April 2026 einer EU-Verordnung zugestimmt, die beides vorschreibt; nach Angaben von TASSO gilt für privat gehaltene Hunde aber eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Bis dahin entscheidet dein Bundesland. Die Tabelle enthält nur, was ich auf amtlichen Seiten belegt gefunden habe.

BundeslandChipRegister oder AnzeigeHaftpflicht
BerlinPflicht ab vollendetem dritten LebensmonatZentrales Hunderegister für alle Hunde seit 1. Januar 2022Pflicht, mindestens 1 Mio. € je Versicherungsfall
BrandenburgPflicht für Hunde, die älter als acht Wochen sindAnzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde, unverzüglich; für alle Hunde seit 1. Februar 2025vorgeschrieben nur für gefährliche Hunde
BremenPflicht spätestens nach dem dritten Lebensmonat und vor der ersten WeitergabeRegistrierung in einem anerkannten Haustierregister, unverzüglich nach Beginn der HaltungPflicht ab Beginn der Haltung, mindestens 500.000 € Personen- und 250.000 € Sachschäden
HamburgPflicht ab drei MonatenHunderegister, Anmeldung binnen zwei WochenPflicht, mindestens 1 Mio. €, Selbstbeteiligung höchstens 500 €
NiedersachsenPflicht für Hunde, die älter als sechs Monate sindZentrales Register vor Vollendung des siebten LebensmonatsPflicht ab sechs Monaten, mindestens 500.000 € Personen- und 250.000 € Sachschäden
Nordrhein-WestfalenPflicht für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg)Anzeige großer Hunde beim Ordnungsamt, dazu Sachkunde und ZuverlässigkeitPflicht für große Hunde, mindestens 500.000 € Personen- und 250.000 € sonstige Schäden
Sachsen-AnhaltPflicht spätestens sechs Monate nach der GeburtAnmeldung bei der Gemeinde, die Daten gehen in das Zentrale Hunderegister des LandesPflicht spätestens drei Monate nach der Geburt, mindestens 1 Mio. € Personen- und Sachschäden, 50.000 € Vermögensschäden
Schleswig-HolsteinPflicht für Hunde, die älter als drei Monate sindkein Landesregister genanntSoll-Vorschrift (500.000 € / 250.000 €): im Regelfall Pflicht; für gefährliche Hunde ohne Ausnahme
ThüringenPflicht für alle HundeChipdaten und Versicherung bei der Wohnsitzgemeinde anzeigenPflicht für alle Hunde, mindestens 500.000 € Personen- und 250.000 € sonstige Schäden
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsenkeine Pflicht für jeden Hund gefundenkeine Pflicht für jeden Hund gefunden; bei der Gemeinde nachfragenkeine Pflicht für jeden Hund gefunden; eigene Regeln für als gefährlich eingestufte Hunde

Stand: 2. Oktober 2026. In Niedersachsen und Bremen kommt für neue Halter ein Sachkundenachweis hinzu: In Niedersachsen legst du als Ersthalter die Theorie vor der Anschaffung und die Praxis im ersten Jahr ab, in Bremen ist die Sachkunde-Vorschrift am 1. Juli 2026 in Kraft getreten und betrifft Halter, die ihren Hund ab diesem Datum aufnehmen. Den größeren Rahmen aus Leinenpflicht, Mietrecht und Reiseregeln erklärt der Beitrag zu den Hundegesetzen in Deutschland.

Sonderfall Nordrhein-Westfalen: Viele Doodles gelten als große Hunde

Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet nicht nach Rasse, sondern nach Maßen: Wer ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilogramm erreicht, ist ein „großer Hund“. Medium- und Standard-Doodles liegen mit 43 Zentimetern aufwärts darüber, und auch ein groß geratener Mini kann die Schwelle erreichen. Dann reicht die Steueranmeldung nicht. Du zeigst die Haltung zusätzlich beim Ordnungsamt an und weist Sachkunde, Mikrochip und Haftpflicht nach. Welche Endgröße bei welcher Verpaarung zu erwarten ist, steht im Größenvergleich Mini, Medium, Standard.

TASSO und Findefix: freiwillig, aber wichtig

Der Chip allein speichert nur eine Nummer. Erst wenn diese Nummer in einem Haustierregister mit deinem Namen und deiner Telefonnummer verknüpft ist, kann ein Tierarzt oder Tierheim dich anrufen. Die beiden großen Register in Deutschland sind TASSO und Findefix, das Register des Deutschen Tierschutzbundes; bei beiden ist die Registrierung kostenlos. Die staatlichen Hunderegister in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ersetzen das nicht, denn sie dienen den Behörden und nicht der Suche nach einem entlaufenen Hund. Bremen geht einen anderen Weg und schreibt die Registrierung in einem anerkannten privaten Haustierregister vor.

Haftpflicht: Wo die Versicherung vor der Anmeldung stehen muss

Für jeden Hund vorgeschrieben ist die Haftpflicht nach den geprüften Quellen in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen (ab sechs Monaten), Sachsen-Anhalt und Thüringen, in Nordrhein-Westfalen für große Hunde. Hamburg nennt die Versicherung als Voraussetzung für die Anmeldung, Sachsen-Anhalt will den Versicherungsschein als Kopie zur Anmeldung, Thüringen verlangt die Anzeige des Vertrags bei der Gemeinde. Bremen schreibt die Versicherung „ab Beginn der Haltung“ vor, also ab dem ersten Tag.

Schleswig-Holstein wird in vielen Übersichten als Pflicht-Land geführt. Das trifft im Kern zu, auch wenn die Vorschrift nur als „soll“ gefasst ist: Das Landesportal nennt eine Haftpflicht mit 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden und erläutert dazu: „Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern.“ Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt die Pflicht ohne Ausnahme. Ein Doodle, der einen Radfahrer zu Fall bringt, verursacht in Kiel denselben Schaden wie in Hamburg. Achte beim Abschluss darauf, dass die Deckungssummen die Mindestwerte deines Bundeslands erreichen und der Versicherer dir eine Bestätigung für die Behörde ausstellt. Worauf es im Vertrag sonst ankommt, steht im Ratgeber zur Hundehaftpflicht für Doodles.

Hund ummelden und abmelden: Umzug, Abgabe, Tod

Ziehst du in eine andere Gemeinde, meldest du den Hund am alten Wohnort ab und am neuen an. Für die neue Anmeldung gelten dieselben Fristen wie nach einer Anschaffung: München nennt zwei Wochen nach dem Zuzug, Berlin einen Monat. Ziehst du innerhalb der Stadt um, genügt meist eine Adressänderung; Köln verlangt sie binnen vier Wochen. Wechselst du das Bundesland, gelten ab dem Umzug die Regeln des neuen Landes. Wer mit einem Standard-Doodle von Hessen nach Nordrhein-Westfalen zieht, hat plötzlich einen anzeigepflichtigen großen Hund.

Abmelden musst du den Hund auch, wenn du ihn abgibst oder verkaufst, wenn er entläuft und nicht wiederkommt oder wenn er stirbt. Köln gibt dafür vier Wochen Zeit und möchte die Steuermarke zurück, bei einem Todesfall zusätzlich eine Bescheinigung des Tierarztes. Die Steuerpflicht endet dort mit dem Monat, in dem der Hund nachweislich nicht mehr bei dir lebt. Meldest du zu spät, läuft die Steuer bis zu dem Monat weiter, in dem deine Mitteilung eingeht.

Denk bei jeder Änderung an drei weitere Stellen:

  • Staatliches Hunderegister: Adresse oder Halter ändern, Hund abmelden. In Berlin sind Änderungen und Abmeldung kostenlos.
  • TASSO oder Findefix: neue Adresse und Telefonnummer eintragen, bei Abgabe den Halterwechsel melden.
  • Versicherung: Adresse ändern oder den Vertrag beenden. Bei einem Wechsel des Bundeslands die Mindestsummen prüfen.

Auf Reisen ins EU-Ausland gelten eigene Vorgaben mit Chip, Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Die Einzelheiten stehen im Beitrag über das Reisen mit Hund.

Was passiert, wenn du den Hund nicht anmeldest?

Bei der Steuer ist ein nicht angemeldeter Hund eine Ordnungswidrigkeit nach der örtlichen Satzung. München weist darauf hin, dass ein Bußgeld möglich ist. Dazu kann die Gemeinde die Steuer für die Zeit nachfordern, in der der Hund schon bei dir gelebt hat. In Sachsen-Anhalt fließen die Daten der kommunalen Steuerämter ohnehin im Zentralen Hunderegister des Landes zusammen.

Teurer werden Verstöße gegen das Landesrecht. Schleswig-Holstein nennt für Verstöße, zu denen die fehlende Kennzeichnung zählt, Geldbußen bis 10.000 Euro. Die Brandenburger Hundehalterverordnung sieht bis zu 10.000 Euro vor, bei schweren Verstößen bis zu 25.000 Euro. Das Bremer Hundegesetz kennt je nach Verstoß einen Rahmen bis 5.000 oder bis 50.000 Euro, die Stadt Münster nennt für das Landeshundegesetz NRW bis zu 100.000 Euro. Das sind Obergrenzen, keine üblichen Beträge.

Was der Züchter schon erledigt hat

Ein Welpe von einem sorgfältigen Züchter kommt gechippt zu dir, mit EU-Heimtierausweis oder Impfpass, in dem die Chipnummer eingeklebt ist. In Brandenburg und Bremen ist das vorgeschrieben: Dort muss der Chip sitzen, sobald der Hund älter als acht Wochen ist beziehungsweise bevor er zum ersten Mal weitergegeben wird. Woran du einen solchen Züchter erkennst, beschreibt der Beitrag über seriöse Doodle-Züchter.

Nicht erledigt hat der Züchter alles, was an deiner Person hängt. Die Steueranmeldung, der Eintrag im Landesregister und die Haftpflicht laufen auf dich. Auch im Haustierregister steht der Welpe entweder gar nicht oder noch auf den Züchter. Trag dich am Einzugstag selbst ein oder melde den Halterwechsel. Der Kaufvertrag mit Übergabedatum ist dein Beleg für den Beginn der Fristen. Wie du die ersten Tage sonst strukturierst, zeigt der Plan für die ersten sieben Tage mit dem Doodle-Welpen.

FAQ

Bis wann muss ich meinen Hund anmelden?

Das legt die Hundesteuersatzung deiner Gemeinde fest. München und Hamburg nennen zwei Wochen nach dem Einzug, Köln vier Wochen, Berlin einen Monat. Die Fristen für Landesregister laufen getrennt davon: In Hamburg sind es ebenfalls zwei Wochen, in Niedersachsen muss der Hund vor Vollendung des siebten Lebensmonats im Zentralen Register stehen. Melde im Zweifel in der ersten Woche an, dann bist du überall innerhalb der Frist.

Kann ich meinen Hund online anmelden?

In vielen Städten ja. Berlin nimmt die Anmeldung online, per Post oder telefonisch über das Hunderegister entgegen, Hamburg über sein Serviceportal, Köln über ein Online-Verfahren. Kleinere Gemeinden arbeiten oft noch mit einem PDF-Formular, das du ausgefüllt per Post oder E-Mail zurückschickst.

Muss ich einen Welpen sofort anmelden?

Die Anmeldefrist beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem der Welpe bei dir einzieht. Einige Städte geben sehr jungen Hunden mehr Zeit: Berlin bis zum Ende des vierten Lebensmonats, Hamburg bis zum Alter von drei Monaten. Chip- und Versicherungspflichten setzen je nach Land mit acht Wochen, drei oder sechs Monaten ein, in Bremen gilt die Haftpflicht ab dem ersten Tag der Haltung.

Reicht die Registrierung bei TASSO als Anmeldung?

Nein. TASSO und Findefix sind private Haustierregister, die entlaufene Tiere ihren Haltern zuordnen. Die Steueranmeldung bei der Gemeinde ersetzen sie nicht, die staatlichen Register in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch nicht. Eine Ausnahme im umgekehrten Sinn ist Bremen: Dort ist die Registrierung in einem anerkannten Haustierregister gesetzlich vorgeschrieben, zusätzlich zur Steueranmeldung.

Weiterführende Fachinformationen

TASSO — Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht · Niedersächsisches Hunderegister — Zentrales Register nach NHundG · Service-Portal Berlin — Hund steuerlich anmelden

Über den Autor

Thorsten Stöckmann — Betreiber von Doodlewelt, Labradoodle-Halter (Laika, seit 2025). Kein Tierarzt: sorgfältig nach tierärztlichen Fachquellen recherchiert, ersetzt keine Diagnose. Mehr über Doodlewelt

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