Glossar-Eintrag

Die Tierhalterhaftpflicht (auch Hundehaftpflicht) ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Hundehalter. Sie deckt Schäden ab, die dein Hund Dritten zufügt.
Abgedeckt werden Personenschäden (Verletzungen anderer Menschen), Sachschäden (zerbissene Schuhe, beschädigte Autos) und Vermögensschäden durch den Hund.
Unabhängig von Rasse und Größe vorgeschrieben ist die Tierhalterhaftpflicht in sieben Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen — Stand 2026). In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht für Hunde, die ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg erreichen, in den meisten übrigen Ländern, auch in Brandenburg, nur für als gefährlich eingestufte Hunde. Wo sie nicht vorgeschrieben ist, ist sie trotzdem dringend empfohlen: Schon ein einziger Verkehrsunfall durch deinen Hund kann ohne Versicherung sehr hohe Forderungen nach sich ziehen.
Beispiel
Ein Mini-Doodle, der frei laufend einem Radfahrer in die Speichen springt, kann einen Sturz und schnell einen hohen Personenschaden verursachen — die Tierhalterhaftpflicht zahlt das, dein Erspartes nicht.
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